Einbürgerungen nicht aus politischer Willkür verweigern
Autor: Memet Kilic - Kategorie: Allgemein, Innen und Recht, Migration, Presse
Zur Einbürgerungspraxis in Deutschland erklärt Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik:
„In letzter Zeit häufen sich Berichte darüber, dass politisch engagierten Migrantinnen und Migranten die Einbürgerung allein wegen ihrer politischen Einstellung verweigert wird. Dies deckt sich mit unserer Einschätzung, dass einige kommunale Einbürgerungsbehörden, aber auch Landesregierungspräsidien, ihre Aufgabe offenbar nicht darin sehen, Einbürgerungen zu erleichtern, sondern zu verweigern.
Unser Eindruck ist, dass diese Behörden regelrecht nach Gründen suchen, um Einbürgerungen vorzuenthalten. Paragraf 11 des Staatsangehörigkeitsrechts stellt unmissverständlich klar, dass eine Einbürgerung nur dann ausgeschlossen ist, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wendet und diese gefährdet. Nach dieser Regelung kann aber dennoch eingebürgert werden, wenn die betreffende Person glaubhaft macht, dass sie sich von solchen Bestrebungen abgewandt hat.
Politisch engagierten Migrantinnen und Migranten, die sich an friedlichen Demonstrationen gegen Unrechtsregime in der Welt beteiligen oder sich gegen Rechtsextremismus engagieren, kann nicht der Vorwurf gemacht werden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden. Sie machen lediglich von den in Deutschland gewährten Grundrechten Gebrauch. Es ist unzulässig, sie allein wegen ihrer politischen Haltung von der Einbürgerung auszuschließen. Wir fordern Bund und Länder auf, mit einer verbindlichen Einbürgerungsrichtlinie hier Klarheit zu schaffen.”
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