Plenarrede vom 26.02.2010 zum Optionszwang
Autor: Memet Kilic - Kategorie: Allgemein, Innen und Recht, Migration
Sehr geehrter Herr Präsident!
meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Kommunalwahlrecht für Ausländer die Politik aufgefordert, möglichst viele dauerhaft in Deutschland lebende Bürger in das Wahlrecht einzubeziehen. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert werden muss.
Der Bundestag hat im Jahr 1999 das Staatsangehörigkeitsgesetz novelliert. Die wesentliche Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes war die Kinderstaatsangehörigkeit. Danach erhalten Einwandererkinder unter bestimmten Voraussetzungen per Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, damit sie in ihrem Geburtsland nicht als Ausländer, sondern als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufwachsen. Die Grünen waren damals Vorreiter bei dieser Jahrhundertreform. Heute stimmen wir glücklicherweise alle darüber ein, dass der Erhalt der Staatsangehörigkeit und der damit verbundenen Rechte und Pflichten, Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Immigranten ist.
Die heute geltende Bestimmung sieht vor, dass sich diese Kinder im Alter von 18 bis 23 Jahren für eine ihrer Staatsbürgerschaften entscheiden müssen. Von dieser Regelung sind aktuell die 18 und 19 Jährigen betroffen.
Diesen jungen Menschen wird die Staatsbürgerschaft also nur unter Vorbehalt gewährt und sie wird ihnen unter Umständen vollends entzogen. Damit werden sie zu Bürgerinnen und Bürgern minderen Rechts. Die jungen Menschen, die wie viele andere Jugendliche auch mit zwei Staatsangehörigkeiten aufgewachsen sind, werden in die schwierige Lage gebracht, sich zwischen zwei ihrer Staatsangehörigkeiten zu entscheiden.
Diese Optionsregelung ist willkürlich und wird im Laufe der Zeit immer willkürlicher, weil neben Jugendlichen aus binationalen Familien auch die Jugendlichen aus der Europäischen Union und aus der Schweiz praktisch von dem Optionszwang ausgenommen sind.
Während EU-Bürger seit dem 28. August 2007 unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, sind die Optionskinder zur Aufgabe einer ihrer Staatsangehörigkeiten gezwungen.
Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem gesunden Menschenverstand und ist für niemanden nachvollziehbar. In unserer globalen Gesellschaft ist die Mehrstaatigkeit in absehbarer Zeit keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Für die meisten europäischen Staaten stellt die Mehrstaatigkeit überhaupt kein Problem dar.
Diese rechtliche Diskriminierung verletzt das Interesse der Betroffenen. Sie verletzt auch das Interesse unseres Landes, denn sie widerspricht dem Integrationsgedanken.
Es spricht viel dafür, dass der Optionszwang vor dem Bundesverfassungsgericht rechtlich unhaltbar ist.
Deswegen appelliere ich an all meine Kolleginnen und Kollegen:
Lasst uns diesen Optionszwang aufheben, weil er weder verhältnismäßig noch effektiv ist, sondern purer Unsinn.
Vielen Dank.
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