Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, in den letzten zwei Wochen wurde viel über das eingestellte Parteiausschlussverfahren gegen Thilo Sarrazin berichtet. Damit hat die SPD gezeigt, dass sie weder die Partei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, noch die Partei der Einwanderinnen und Einwanderer mehr ist. Sie hat systematisch beide Gruppen verprellt. Thilo Sarrazin hatte zuerst den Hartz IV-Empfängern im Winter dicke Pullover zugemutet und ihnen erklärt wie gut sie sich mit weniger als vier Euro am Tag ernähren können. Später hat er Stimmung gegen Eingewanderte gemacht. |  |
Sein Parteivorsitzender Sigmar Gabriel war es, der schon letztes Jahr auf der Sarrazin-Welle surfte und "eine härtere Gangart in der Integrationspolitik" gefordert hat. Thilo Sarrazin treibt seinen Unfug schon lange. Das hat die Führung der SPD nie sonderlich gestört. Nachdem er in einer beleidigenden Weise von bestimmten „jüdischen Genen“ sprach, haben unser Bundespräsident und unsere Bundeskanzlerin deutliche Worte gegen Sarrazin gefunden. Erst dann war die Führung der SPD bereit gegen Sarrazin ein halbherziges Verfahren einzuleiten und sich später mit einer mehr als halbherzigen Erklärung zufrieden zu geben. Nach den prominenten Parteiaustritten von Sergey Lagodinsky, Gründer des Arbeitskreises jüdischer Sozialdemokraten und Mehmet Tanriverdi Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV), hat die SPD-Führung kalte Füße bekommen und mit einer "Migrantenquote" versucht die Sarrazin-Tragödie zu verdecken. Doch der rote Teufel steckt im Detail: Die Quote von 15 Prozent soll für Führungsgremien der Bundespartei - als Ziel - dienen; den Landesverbänden - wird empfohlen -, sich ebenfalls an diese Quote bei der Besetzung der Gremien und der Kandidatenaufstellung zu halten; Demzufolge hat im 45 köpfigen Bundesvorstand nun auch ein Mensch mit Migrationsgeschichte einen Platz erhalten (Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland) - Kolat hat allerdings nur ein Rederecht, aber kein Stimmrecht in dem Gremium. Das ist also nur eine "Migrantenquote ultra light", auf die die Menschen mit Migrationsgeschichte sicher nicht reinfallen werden. Herzliche Grüße  |
| Arbeitnehmerfreizügigkeit Für die Staatsangehörigen von acht neuen EU-Mitgliedstaaten gilt seit dem 1. Mai die uneingeschränkte Freizügigkeit nach europäischem Recht. Die Bundesregierung ist schon wieder nicht in der Lage zu regieren. Trotz der erweiterten Freizügigkeit sieht das deutsche Aufenthaltsgesetz immer noch die alten Bestimmungen vor, die die Freizügigkeit beschränken. Da sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des EU-Rechts uneinig war, versucht sie jetzt die gesetzliche Lage mit einem Appell an die Behörden außer Kraft zu setzen. In einem Rechtsstaat kann ein Gesetz jedoch weder durch einen Appell noch einen Hinweis noch mit einem Erlass der Exekutive außer Kraft gesetzt werden. Es ist zwar befremdlich, aber nicht neu, dass sich diese Bundesregierung verfassungswidrig verhält. Ähnliche Umgehungen des Parlaments haben wir bereits bei den sogenannten Internetsperren, aber auch beim Atommoratorium erlebt. Diese Rechtslage kann auch dazu führen, dass die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission konfrontiert wird. Das wäre unter anderem ein großer Imageschaden für unser Land. Dazu habe ich einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem ich die Umsetzung des EU-Rechts fordere. |
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Zur Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen Der Europäische Rat hat auf seiner Sondertagung in Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 beschlossen, dass die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen an diejenige der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten angenähert werden sollte. Auf dieser Grundlage wurde die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Daueraufenthaltsrichtlinie) verabschiedet. In einer Kleinen Anfrage habe ich die Bundesregierung gefragt, wie die Maßgaben dieser Richtlinie in das deutsche Recht umgesetzt wurden und insbesondere wodurch gewährleistet wird, dass langfristig Aufenthaltsberechtigte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat in der Bundesrepublik die gleiche Behandlung wie deutsche Staatsangehörige genießen. Die Antwort hat ergeben, dass von den insgesamt 3.780 Drittstaatsangehörigen, denen eine Niederlassungserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt wurde, die meisten aus China, der Türkei und der Russischen Föderation stammen. Im Übrigen ist die Bundesregierung auf viele Fragen nicht eingegangen oder hat auf gesetzliche Grundlagen verwiesen.
Kleine Anfrage: Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 (PDF)
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Des Weiteren haben wir die Bundesregierung über die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Bundesverwaltungsamt befragt. Wir wollten uns insbesondere über die Anzahl der Anträge und die Verfahrensabläufe informieren, da uns bekannt wurde, dass viele AntragstellerInnen trotz Einreichung aller erforderlichen Unterlagen über einen langen Zeitraum keinen entsprechenden Bescheid erhalten. Nicht selten erfolgt die Feststellung der Staatsangehörigkeit sogar erst auf anwaltliche Nachfrage. Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung ergibt, dauern die Feststellungsverfahren in der Regel 2 Jahre. Trotz der unangemessenen Länge der Verfahren sieht die Bundesregierung keinen Grund diesen Zustand zu ändern.
Kleine Anfrage: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Bundesverwaltungsamt (PDF) |
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| Konzerninterne Entsendungen Die Europäische Kommission hat im Juni 2010 mehrere Richtlinienentwürfe zur Arbeitsmigration von Nicht-EU-BürgerInnen vorgelegt. Schwerpunkte waren dabei zum einen der Wechsel von Mitarbeitern innerhalb internationaler Konzerne in die EU, die sogenannte konzerninterne Entsendung. Zum anderen geht es um Saisonarbeitskräfte. Zusammen mit Beate Müller-Gemmeke haben ich dazu Anträge erarbeitet und Anforderungen an die EU-Kommission und die Bundesregierung aufgestellt, um den schwierigen Ausgleich zu schaffen zwischen der erwünschten Einwanderung und dem Schutz vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Antrag Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen (PDF) Antrag Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (PDF) Eine Übersicht über weitere parlamentarische Initiativen befindet sich auf meiner Homepage |
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Unterwegs im Netz Es hat sich einiges getan, in den letzen Woche, die neue Homepage konnte endlich fertig gestellt werden. Unter Meine Themen finden Sie Artikel, Pressemitteilungen und Kommentare zur Bundespolitik und zum Wahlkreis. Gesetzentwürfe, Anfragen und Anträge - die ganze Palette der parlamentarischen Arbeit - finden Sie unter Bundestag. Erwähnungen in der Presse haben wir nun übersichtlicher in deutsche und ausländische Veröffentlichungen unterteilt. Gern möchte ich Ihnen mein Team in Berlin vorstellen, an das Sie sich jederzeit wenden können. Unter Wahlkreis finden Sie nicht nur meinen Wahlkreismitarbeiter in Pforzheim, Sie können sich hier auch für die Bürgersprechstunden anmelden. Die wichtigsten Informationen stehen Ihnen auf Deutsch, Türkisch und Englisch zur Verfügung. Auf meiner Homepage finden Sie auch weiterhin alle Reden aus dem Plenum als Video: Aktuelle Stunde: Libyen (Flüchtlingspolitik) - Rede vom 13 April 2011  Über neue Pressemitteilungen und Termine im Wahlkreis informiere ich Sie natürlich auch weiterhin via Twitter und Facebook.
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